Unser Kaufvertrag

Das ist der Vertrag, den wir bei der Übergabe unterschreiben – im Wortlaut, nur ohne die persönlichen Angaben. Du sollst wissen, worauf du dich einlässt, bevor du Zeit in ein Gespräch investierst.

Ein Muster, kein ausgefülltes Dokument

Die eckigen Klammern stehen für Angaben, die erst beim konkreten Welpen feststehen – Name, Wurfdatum, Chipnummer. Der Vertrag folgt der Vorlage «Kaufvertrag für Welpen und Junghunde». Änderungen im Einzelfall besprechen wir vorher, nie erst am Übergabetag.

Kaufvertrag für Welpen und Junghunde

Verkäufer (Züchter)
Melanie & Lorenz Gerber-Cartier
Bettiweg 19
3264 Diessbach b. Büren
Käufer
[Name]
[Adresse]
[PLZ, Ort]

1. Zum Verkauf gelangt folgender Hund

Border Collie · [Zuchtname] · geboren am [Wurfdatum] · Geschlecht [w/m]
SHSB-Nr. [Nummer] · Chipnummer [Nummer]

2. Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt CHF 2500.– und ist bei Übernahme des Hundes zu bezahlen.

3. Übernahme

3.1 Die Übernahme und damit auch der Übergang von Eigentum, Nutzen und Gefahr erfolgen am [Übergabedatum].

3.2 Bei Übernahme erhält der Käufer vom Verkäufer unentgeltlich folgende Dokumente und Unterlagen:

  • Abstammungsurkunde der SKG
  • Heimtierpass mit Angabe der bereits erfolgten und noch fälligen Impfungen
  • Beleg über die Kennzeichnung mit Microchip (Anis)

4. Der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass der Welpe/Junghund

4.1 aus einem Wurf stammt, der in Übereinstimmung mit den Zuchtvorschriften der SKG und des zuständigen Rasseklubs gezüchtet wurde,

4.2 mit einer Abstammungsurkunde der SKG versehen ist, die aufgrund wahrheitsgemässer Angaben des Züchters ausgestellt worden ist,

4.3 sorgfältig und fachgerecht aufgezogen und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und in seiner Entwicklung gefördert wurde,

4.4 bis zur Abgabe keine wesentlichen Krankheiten (z.B. Parvovirose) durchgemacht hat und an ihm keine operativen Eingriffe (z.B. Nabelbruch-, Lidschluss-Korrekturen o.ä.) vorgenommen wurden,

4.5 im Zeitpunkt der Abgabe keine dem Züchter bekannten Mängel, Beeinträchtigungen, Defekte oder Krankheiten aufweist.

5. Allfällige, dem Züchter bekannte Mängel

Und diesbezügliche Vereinbarungen (z.B. Nabelbrüche, nicht abgestiegene Hoden, Rückbisse etc.) werden hier ausdrücklich festgehalten. Gibt es nichts zu vermerken, bleibt das Feld leer – wir tragen dort nichts nachträglich ein.

6. Der Käufer sichert dem Verkäufer (Züchter) zu, den Welpen/Junghund

6.1 vor/bei der Übernahme geprüft und keine Mängel (Beeinträchtigungen, Defekte oder Krankheiten) festgestellt zu haben, ausser den unter Ziffer 5 genannten,

6.2 nicht für oder im Auftrag von Drittpersonen zu erwerben,

6.3 den Hund nicht an Dritte weiterzugeben bzw. zu verkaufen, ohne den Verkäufer vorgängig davon in Kenntnis zu setzen und ihm Name und Adresse des neuen Eigentümers bekanntzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, den Hund vor einer Weitergabe oder einem Verkauf an Dritte zuerst dem Verkäufer zur Rücknahme anzubieten. Der Züchter (Verkäufer) hat in jedem Fall das Vorkaufsrecht,

6.4 die an seinem Wohnsitz geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes zu erfüllen,

6.5 sich eingehend über artgerechte Pflege, Haltung und Erziehung des Hundes und über die besonderen Ansprüche der Rasse informiert zu haben. Er verpflichtet sich, den Hund einwandfrei und seinen Bedürfnissen entsprechend zu halten und in jeder Beziehung optimal zu betreuen und zu pflegen.

6.6 Er informiert den Verkäufer über wesentliche Erkrankungen und den Tod des Hundes.

6.7 Sollte der Hund zur Zucht eingesetzt werden, sichert der Käufer zu, nur mit anerkannten FCI-, AKC-, CKC- und KC-Papieren zu züchten. Dies gilt auch, wenn der Hund im Zuchtrecht zum Einsatz kommt.

6.8 Der Käufer gibt den Verwendungszweck an (Familienhund, Sport, Zucht).

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1 Bestehen Zweifel hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Hundes, so ist der Käufer berechtigt, vor der Übernahme auf seine Kosten eine tierärztliche Untersuchung mit einem Gesundheitsattest zu verlangen. Erweist sich der Verdacht als begründet, trägt der Züchter die Kosten.

7.2 Sollten sich nach der Übernahme des Hundes bis zum Alter von 15 Monaten wesentliche Mängel ergeben, die nachweislich schon vor der Übernahme vorhanden, jedoch auch bei sorgfältiger Prüfung nicht ersichtlich waren, oder weist der Hund ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht auf, ist der Käufer berechtigt, einen angemessenen Betrag zurückzufordern. Wesentlich ist ein Mangel dann, wenn die Verwendung des Hundes zum vorgesehenen Zwecke verunmöglicht oder wesentlich beeinträchtigt ist oder wenn die Lebenserwartung erheblich herabgesetzt wird.

7.3 Mängel, die den Käufer zu einer Kaufpreisminderung berechtigen, sind nach deren Entdeckung unverzüglich durch einen Tierarzt feststellen zu lassen und dem Verkäufer, unter Beilage des tierärztlichen Befundes, sofort schriftlich mitzuteilen.

7.4 Im Übrigen wird jede weitergehende Haftung des Verkäufers für Mängel des Tieres wegbedungen. Insbesondere werden dem Käufer in keinem Fall Tierarzt-, Pflege- und sonstige Unkosten zurückerstattet. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7.5 Erfolgt die Rückgabe aus Gründen, die nicht auf einem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch oder einem vom Verkäufer zu vertretenden Mangel beruhen (insbesondere wegen Überforderung, Zeitmangel, veränderter Lebensumstände, Allergien innerhalb der Familie oder aus anderen persönlichen Gründen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

7.6 Verletzt der Käufer die unter Ziffer 6 genannten Sorgfaltspflichten hinsichtlich artgerechter Haltung und Pflege, so ist der Verkäufer berechtigt, geeignete Schritte im Interesse des Hundes einzuleiten (Kontrolle, Anzeige beim Tierschutzverein, Verzeigung bei der Behörde etc.).

7.7 Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Wohnsitz des Verkäufers.

7.8 Dieser Vertrag wird im Doppel ausgefertigt und von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet.

Zu Ziffer 6.3 und 7.5 – die Rücknahme

Der Vertrag verpflichtet dich, uns einen Hund vor einer Weitergabe zuerst anzubieten. Das ist keine Formalität: Jeder Hund aus unserer Zucht kann zu uns zurück, ohne Vorwürfe und unabhängig davon, wie viele Jahre vergangen sind. Ziffer 7.5 hält nur fest, dass wir in einem solchen Fall den Kaufpreis nicht zurückerstatten – die Rücknahme selbst steht davon unberührt.